Coronavirus: Golfanlagen müssen vorerst schließen

Am vergangenen Mittwoch beschloss die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern die Verschärfung der Corona-Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Ab dem 02. November 2020 müssen alle Freizeit-Einrichtungen zunächst bis Ende November schließen. Darunter fällt auch der Freizeit- und Amateursportbetrieb, „jedoch mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.“, zitiert der DGV aus den Beschlüssen.

„Aktuell gehen wir davon aus, dass diese Ausnahme auch für den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf Golfanlagen gilt. Wird unsere Auffassung in den kommenden Stunden und Tagen bestätigt, wäre das Golf spielen allein oder in Zweiergruppen, beziehungsweise bei Personen aus einem Hausstand auch bis zu den üblichen Vierergruppen möglich.“, so der DGV gestern auf seinem Serviceportal. Aufgabe der Landesregierungen ist es nun, die besprochenen Ergebnisse bis zum 02. November in Landesverordnungen umzusetzen.

Weiterhin ist der DGV der Meinung, dass der Golfsport bereits gezeigt hätte, „wie unproblematisch die Ausübung unter Beachtung sinnvoller Infektionsstandards möglich ist.“

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