Corona-Update: Golfen in Bayern bei Inzidenz unter 100 wieder erlaubt

Golfplatz in Bayern mit Bergen im Hintergrund

Ab dem 8. März soll das Golfen in Bayern aufgrund der neuen Bestimmungen der Regierung wieder erlaubt sein. Das gab der Bayerische Golfverband am vergangenen Donnerstag bekannt. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Gute Nachrichten gab es am Donnerstag für Golfer in Bayern:

„Wir dürfen wieder!“, so der Bayerische Golfverband auf seiner Facebookseite. Die Lockerungen für das Bundesland sind allerdings an Bedingungen geknüpft und so sei Voraussetzung für eine erfolgreiche Wiedereröffnung der Golfplätze in Bayern, dass die 7-Tages-Inzidenz unter 100 liege.

Das Golfen in dem Bundesland war aufgrund der Corona-Landesbestimmungen lange nicht möglich und einige Spieler haben den Kopf mittlerweile sicherlich schon fast in den Sand gesteckt.

Öffnung der Plätze abhängig von regionaler Inzidenz

Die Lockerungen gelten jedoch nicht einheitlich für das ganze Land, sondern sind landkreisbezogen. Laut dem Verband folgen genauere Regelungen in den kommenden Tagen, wenn die Bayerische Staatsregierung ihre Verordnung veröffentlicht. Bislang bekannt ist, dass bei Inzidenzwerten unter 50 in den einzelnen Landkreisen der Außensport mit bis zu zehn Personen möglich sein soll. Damit wäre beim Golfen zum Beispiel ein 4er Flight denkbar.

Inzidenzwerte über 50 und unter 100 sollen den kontaktfreien Außensport mit maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten erlauben. Ab dem 8. März können aller Voraussicht nach also die Golfanlagen nach langer Zeit ihre Tore wieder öffnen, die in einem Landkreis mit einer Inzidenz unter 100 liegen. Dabei wird an die Golfclubs appelliert, dass sie bestimmte Hygiene-Vorkehrungen treffen müssen, um ein rücksichtsvolles Spielen zu garantieren.

Sie sollen beispielsweise Startzeiten von 10 bis 18 Uhr im Abstand von zehn Minuten vergeben, wobei es den Spielern nur gestattet ist, in der gebuchten Zeit abzuschlagen. Die Gastronomie darf To-Go-Speisen und Getränke anbieten, das Clubhaus muss allerdings weiterhin geschlossen bleiben.

Der Bayerische Golfverband verspricht den Golfanlagen seines Bundeslands außerdem, dass sich die Verantwortlichen weiterhin für die Öffnung ihrer Plätze einsetze – und das auch unabhängig von der vorausgesetzten Inzidenz.

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